Demeritenhäuser

[832] Demeritenhäuser, in der Katholischen Kirche Häuser zur Aufnahme solcher Geistlicher, welche wegen ungeistlicher Aufführung ihr Amt nicht mehr verwalten dürfen u. dem öffentlichen Verkehr entzogen werden sollen; sie haben sich dort der Pönitenz u. Bußübungen (Recollectionen) zu unterziehen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 832.
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