Anstellungsgrundsätze

[189] Anstellungsgrundsätze, darunter versteht man die Grundsätze, nach denen den Militäranwärtern die ihnen im Staatsdienste ganz oder zum Teil vorbehaltenen Stellen zuzuteilen sind (s. Militäranwärter).

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 1. Berlin, Wien 1912, S. 189.
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