Arbeitsplan

[238] Arbeitsplan wird auf den preußischen Bahnen die Beschreibung des bei der Bettungserneuerung und dem Gleisumbau erforderlichen Arbeitsvorganges genannt. Der Arbeitsplan wird von dem Vorstand des Betriebsamtes unter Beachtung der Fahrdienstvorschriften aufgestellt und unterschrieben und muß vor Beginn der Arbeiten im Besitze des Bahnmeisters (s.d.) sein.

Der Arbeitsplan muß enthalten:

1. Bestimmungen über die Sicherungsmaßregeln, Art und Stand der aufzustellenden Signale, Dauer des Aufstellen Benachrichtigung an die Station;

2. Bestimmungen über die zur Arbeit zu benutzenden Zugpausen über etwaiges Nichtverkehren von Bedarfszügen, Fahren auf falschem Gleis;

3. Bestimmung über die an den einzelnen Arbeitstellen zulässige Fahrgeschwindigkeit;

4. Bestimmung, wie weit im einzelnen Falle nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse mit den vorbereitenden Arbeiten gegangen werden, darf.[238]

In anderem Sinne wird unter A. auch der von dem Vorstande der Bauabteilung (s. Eisenbahnbauabteilung) aufzustellende Arbeitsvorgang verstanden, der auf Grund der genehmigten Ausführungspläne über den Zusammenhang und die Reihenfolge sämtlicher Arbeiten und Beschaffungen für eine neue Bahnlinie Auskunft gibt (s. Bauleitung).

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 1. Berlin, Wien 1912, S. 238-239.
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