Artele

[272] Artele, in Rußland sehr verbreitete eigentümliche Art von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, die vielfach auch beim Eisenbahnwesen gewisse, mit der Güterbewegung im Zusammenhang stehende Arbeiten besorgen.

Die A., die auf Grund der allgemeinen »Vorschriften für Artele« und der darauf bezüglichen Bestimmungen des Handelsgesetzes errichtet werden, leisten für Eisenbahn- und sonstige Privatgesellschaften, für staatliche Behörden sowie für private Verfrachter alle gesetzlich erlaubten Arbeiten und Dienste, die sich auf das Auf- und Abladen von Gütern und Gepäcksstücken, deren Beförderung an die Bahnstationen und das Abrollen von letzteren, das Lagern in Magazine u.s.w. beziehen. Die A. übernehmen ferner für die bezeichneten Gesellschaften, Behörden und Privaten die Ausführung von Aufträgen zum Einziehen von Geld sowie von jeder Art sonstiger Aufträge. Die Versender von Gütern haben indes volle Freiheit, sich zur Ausführung ihrer Aufträge der angegebenen Art anderer, als der zum A. gehörigen Personen zu bedienen.

Der Betrag der Vergütung, die die A. für die Ausführung von Arbeiten erhalten, wird durch freie Vereinbarung zwischen der Vertretung des A. und den Auftraggebern festgesetzt. Näheres über A. s. Claus, im Archiv für Eisenbahnwesen 1890, S. 422 ff. und Handwörterbuch der Staatswissenschaften, 3. Auflage, Bd. 2, S. 196.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 1. Berlin, Wien 1912, S. 272.
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