Badeeinrichtungen

[345] Badeeinrichtungen (bathing-accommodations; bains; bagni) werden erforderlich bei Wohnungen als Einzelbäder, bei Aufenthalts- und Übernachtungsräumen als Vereinigung mehrerer Brause- und Wannenbäder und bei den großen Werkstätten als besondere Badeanstalten.

Für mehrere Wohnungen eine gemeinsame Badeeinrichtung zu schaffen empfiehlt sich nicht, wegen der Streitigkeiten die bei ihrer Benutzung über Reihenfolge, Zeit und Sauberhaltung entstehen und weil durch die gemeinsame Benutzung Krankheiten übertragen werden können.

In den Wohnungen werden der Raumersparnis halber die Badewannen meist in den Aborträumen aufgestellt, die entsprechend größere Abmessungen erhalten.

Bei den Aufenthalts- und Übernachtungsgebäuden rechnet man etwa auf je 10 Mann ein Brausebad und auf je 30 Mann ein Wannenbad. Je nachdem mehr Erfrischungsbäder, wie in Übernachtungsgebäuden, oder mehr Reinigungsbäder, wie in Aufenthaltsgebäuden für Kohlenlader z.B., in Frage kommen, verschieben sich diese Angaben und werden mehr Brause- oder Wannenbäder notwendig.

Bei den Werkstätten genügt für je 30 Mann ein Brausebad und für je 80 ein Wannenbad, wenn die Benutzungszeit für jeden einzelnen genau geregelt und innegehalten wird.

Die Brausebadzellen erhalten 1∙2 m Breite bei 2 m Tiefe als Mindestmaß. Sie werden durch eine Schutzwand in einen Ankleide- und einen gleich großen Brauseraum geschieden. Der Fußboden des Brauseraumes wird 5 cm tiefer gelegt, mit einer Fußbodenentwässerung und mit einem Roste aus eichenen Latten versehen, die zum Schutz gegen Durchrosten mit Messingschrauben verbunden werden. Der Ankleideraum erhält eine Sitzbank, einen Spiegel mit Wandbrett, mehrere Kleiderhaken und als Bodenbelag eine Kokosmatte.

Die Wannenbadzellen erhalten 1∙8–2 m Breite bei 2 m Tiefe und werden wie die Brausebadzellen ausgestattet; vor der Wanne ordnet man einen Lattenrost an. Die Wannen sind 0∙6–0∙7 m breit, etwa 1∙7 m lang; sie werden am besten aus emailliertem Gußeisen gefertigt, weil Zinkwannen leicht verbogen und verbeult werden. Über der Wanne wird die Brause angebracht. Kommen nur eine oder wenige Wannen in Frage, so empfiehlt sich, für jede einen eigenen Gas- oder Kohlenbadeofen vorzusehen. Gasbadeöfen sind besser, weil die Erwärmung des Wassers viel schneller (etwa in 10 Minuten gegenüber einer Stunde bei Kohlenfeuerung) vor sich geht, doch muß bei Gasfeuerung für sorgfältige Abführung der Verbrennungsstoffe gesorgt werden. Dagegen haben Badeöfen mit Kohlenfeuerung den Vorteil, daß durch sie gleichzeitig der Baderaum genügend erwärmt wird, während bei Gasfeuerung stets noch eine besondere Heizung notwendig wird. Ist der Bedarf an heißem Wasser größer, so ordnet man Warmwasserkessel an, die die Bäder versorgen. Sie werden bei vorhandener Sammelheizung an diese angeschlossen, erhalten aber für den Sommerbetrieb noch eine besondere Feuerung.

Die Badezellen werden durch 2∙0–2∙2 m hohe Wände abgeschlossen, die mit Fliesen oder glasierten Steinen bekleidet werden. Ölfarbenanstriche sind in vielbenutzten Baderäumen nicht von langer Dauer. Die Fußboden erhalten wasserdichten Plattenbelag, Asphalt- oder Zementestrich, einen etwa 10 cm hohen, hohlkehlenartigen Anschluß an die Wand und Gefälle nach einer Fußbodenentwässerung. Für gute Lüftung und Abführung des Wasserdampfes ist zu sorgen. Das ist meist sehr leicht, wenn die Bäder im Dachgeschoß untergebracht werden, wo auch gute Beleuchtung und Vorflut unschwer zu schaffen sind. Vorbedingung dafür ist aber das Vorhandensein einer Wasserleitungsanlage. Werden die Bäder im Keller untergebracht, so kann eine etwa erforderliche größere Höhe durch Tieferlegen der Sohle gewonnen werden, falls genügende Vorflut vorhanden ist.

Die Badeanstalten der Werkstätten, die meist in besonderen Gebäuden untergebracht oder mit den Kleiderablagen und Waschräumen vereinigt werden, erhalten zweckmäßig eine solche Lage, daß der Weg vom Eingang zur Arbeitsstätte an ihnen vorüberführt.

Cornelius.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 1. Berlin, Wien 1912, S. 345.
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