Betriebskasse

[315] Betriebskasse (Bezirkskasse) wird bei manchen Verwaltungen die den Mittelstellen zugeteilte Kasse genannt, die zwischen den Stationskassen und der Haupt- oder Zentralkasse steht und

a) den Geldverkehr mit den Stationskassen ihres Bezirkes unterhält sowie diese überwacht;

b) den gesamten Geldverkehr der Mittelstelle, der sie zugeteilt ist, besorgt;

c) über ihre Einnahmen und Ausgaben der Hauptkasse Rechnung zu legen hat.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 2. Berlin, Wien 1912, S. 315.
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