Dienstvertrag

[366] Dienstvertrag (service agreement; contrat de service; contratto di servizio) der Eisenbahnen mit ihren Bediensteten.

Bei einer Privateisenbahnverwaltung stehen alle zur Arbeitstätigkeit für die Gesellschaft an genommenen Personen lediglich in einem privat rechtlichen Dienstverhältnis. Dies gilt auch von den höheren Angestellten, die mit Funktionen betraut sind, um derentwillen sie häufig als Beamte bezeichnet werden. Ihre Stellung, die eines Privatbeamten, beruht auf dem D., der, weil er mit der Privatunternehmung abgeschlossen ist, auch nur privatrechtliche Bedeutung hat. Über das Rechtsverhältnis der Bediensteten der Staatsbahnen s. Beamte.

Hoff.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 3. Berlin, Wien 1912, S. 366.
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