Drehbrückensignale

[420] Drehbrückensignale (opening bridge signal, swing bridge signal, draw bridge signal; signal de pont tournant; segnale di ponte girevole) sind bei den im Zuge einer Eisenbahn liegenden Drehbrücken erforderlich, um die Stellung der Brücke den Führern der auf dem Wasserwege und auf der Eisenbahn verkehrenden Fahrzeuge anzuzeigen. Für den Eisenbahnbetrieb ist außer der Kenntlichmachung der Stellung der Brücke noch eine besondere Sicherung erforderlich. Auf den deutschen Eisenbahnen sind Drehbrücken, wie bewegliche Brücken überhaupt, nach § 21 (5) der BO. durch Hauptsignale zu decken und mit ihnen derart in Abhängigkeit zu bringen, daß das Signal erst auf Fahrt gestellt werden kann, wenn die Brücke verriegelt ist, und daß die Brücke nicht entriegelt werden kann, solange das Signal auf Fahrt steht. In vielen Fällen werden die Hauptsignale benachbarter Betriebsstellen zur Deckung der Drehbrücke benutzt. Wo dieses nicht angängig ist, sind besondere Deckungssignale auf der freien Strecke vor der Brücke erforderlich, die nach den für Einfahrsignale geltenden Grundsätzen aufzustellen sind. Auf Hauptbahnen müssen sie daher stets ein Vorsignal erhalten, auf das man aber auch auf Nebenbahnen wohl kaum jemals verzichten wird. Bei zweigleisigen Bahnen wird die ausgeschwenkte Brücke vielfach auch gegen Fahrten auf dem falschen Gleise gesichert. Hierzu können Haltscheiben (Signal 6b d. SO) in Verbindung mit Langsamfahrsignalen (Signal 5 d. SO) verwendet werden. Diese Signale müssen in die Halt- und Warnstellung gebracht werden, bevor die Brücke entriegelt werden kann und so lange bestehen bleiben, bis die Brücke in der für die Zugfahrten richtigen Stellung verriegelt ist.[420]

Bei der Deckung der Brücke durch die Hauptsignale benachbarter Betriebsstellen sowohl als auch bei der Aufstellung besonderer Deckungssignale vor der Brücke wird eine voll kommene Sicherung der Zugfahrten am besten durch Einbeziehung der Festlegung und Freigabe der Brücke in die Streckenblockung er reicht. Man richtet diese daher auch auf Bahnen, wo sie mit Rücksicht auf die Verkehrsdichtigkeit nicht erforderlich wäre, zweckmäßig wenigstens für die Teilstrecken ein, in denen bewegliche Brücken liegen. (Näheres hierüber s. Sicherung von Drehbrücken. Zeitschrift für d. ges. Eisenbahnsicherungswesen. 1912, Nr. 13 u. 14.)

Hoogen.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 3. Berlin, Wien 1912, S. 420-421.
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