Einschubwagen

[18] Einschubwagen. Schutzwagen bei Beförderung von Gegenständen, die die Länge des Eisenbahnwagens überragen. Um in solchem Falle die Berührung der Ladung mit[18] benachbarten Wagen oder Ladungen im Zuge zu verhindern, werden vor oder hinter dem Wagen mit überragender Ladung leere Wagen nötigenfalls ohne Kopfwände zum Schutz eingestellt. Man nennt sie Schutzwagen (s.d.), oder zur Unterscheidung von den unmittelbar hinter der Lokomotive laufenden Schutzwagen der Personenzüge auch wohl E.

Breusing.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 4. Berlin, Wien 1913, S. 18-19.
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