Eisenbahnverbände

[146] Eisenbahnverbände (railway unions; syndicats de différentes lignes; sindicati delle differente linee), vertragsmäßige Vereinigungen einer Anzahl von Bahnverwaltungen zur dauernden Förderung des wechselseitigen Verkehrs oder zur Wahrnehmung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen der beteiligten Bahnen.

Der in der Regel schriftliche Verbandsvertrag wird als Verbandstatut, Verbandsübereinkommen bezeichnet.

Einzelne E. führen die Bezeichnung »Eisenbahnvereine« (s.d.), wenn sie auch nicht nach den für das Land, in dem sie ihren Sitz haben, maßgebenden Vereinsnormen organisiert sind.

E. befassen sich mit der Einführung des direkten Personen-, Gepäck- und Güterverkehrs (gemeinsame Abfertigungsvorschriften und Tarife, direkte Beförderung ohne Umsteigen oder Umladung mit direkten Fahrkarten und Frachtbriefen, s. Direkter Verkehr), mit der Regelung des Wagenübergangs und der Wagenabrechnung, mit der gemeinsamen Abrechnung der Verbandeinnahmen, mit der vereinfachten Austragung von Reklamationen aus dem Verbandverkehr u.s.w. Besondere Formen der E. bilden die Fahrkartenverbände (Ausstellung von Freikarten für das Verbandgebiet), Versicherungsverbände (zur gemeinsamen Tragung von Brandschäden, Unfallschäden u. dgl.).

Die wichtigste Gruppe der E., die wirtschaftliche Zwecke verfolgen, bilden die Tarifkartelle, die die Verkehrsleitung, die materielle Tarifbildung und die Einnahmenteilung auf Wettbewerbsrouten regeln (s. den Artikel Kartelle).

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 4. Berlin, Wien 1913, S. 146.
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