Geschäftsbücher

[312] Geschäftsbücher, Einlaufjournale, in den Registraturen staatlicher und privater Verwaltungen zur Verfolgung des Verbleibs der Eingänge geführte Bücher. (In einem anderen Sinne sind G. die Bücher, die die Bahnunternehmungen über die Geschäftsgebahrung führen. Vgl. Buchführung). G. im ersteren Sinne bildeten die[312] Grundlage besonders der älteren Registratursysteme. Jedes eingehende Schriftstück wurde mit einer fortlaufenden Nummer versehen und unter dieser in die G. eingetragen; ebenso wurde dort die Art seiner Erledigung und sein schließlicher Verbleib vermerkt.

Dieses einen außerordentlichen Arbeitsaufwand erfordernde Verfahren ist von den Eisenbahnverwaltungen in letzter Zeit vielfach vereinfacht oder ganz aufgegeben worden. So werden bei der preußischen Staatsbahnverwaltung, seit einigen Jahren, nur noch wenige wichtige, einer besonderen Überwachung bedürftige Geschäftssachen, und auch diese nur insoweit in G. eingetragen, als deren Eingang und Verbleib nicht durch kurze Vermerke des die Angelegenheit bearbeitenden Bureaubeamten in einer sog.

Arbeitsliste verfolgt werden kann. Die bayerische Staatsbahn Verwaltung hat bei der Neuordnung der Verwaltung im Jahre 1907 an die Stelle von G. und Arbeitslisten die sog. Kartothek eingeführt.

Matibel.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 5. Berlin, Wien 1914, S. 312-313.
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