Güterbestätterei

[430] Güterbestätterei, bahnamtliche, von den Eisenbahnen im Interesse der Verkehrtreibenden getroffene Einrichtung, die den Zweck hat, den Versendern und Empfängern die An- und Abfuhr von Gütern (Stückgütern) nach und vom Bahnhof dadurch zu verbilligen, daß ein Fuhrmann (Güterbestätterer, bahnamtlicher Rollfuhrmann) bestellt wird, der die An- und Abfuhr zu festen, von der Eisenbahn bestimmten Sätzen übernimmt. Der bahnamtliche Rollfuhrmann (Güterbestätterer) und seine Leute gelten den Verkehrtreibenden gegenüber als Leute der Eisenbahn, für die die Eisenbahn haften muß (s. Ab- und Zustreifen).

v. Schaewen.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 5. Berlin, Wien 1914, S. 430.
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