Gütervorsteher

[17] Gütervorsteher (goods agent), im allgemeinen Bezeichnung für den Leiter einer Güterabfertigungsstelle (s.d.), sei es nun, daß dieser die Geschäfte derselben selbständig (wie z.B. in Bayern, Elsaß-Lothringen, Preußen, Sachsen, der Schweiz, England u.s.w.) oder in Unterordnung unter den Stationsvorsteher (wie z.B. in Österreich) besorgt.

Bei der preußisch-hessischen Staatseisenbahnverwaltung wird der Zivilanwärter für den mittleren nichttechnischen Dienst nach bestandener Fachprüfung und mehrjähriger Beschäftigung als Praktikant etatsmäßig als Vorsteher angestellt und erhält dabei je nach seiner dienstlichen Verwendung die Amtsbezeichnung »Gütervorsteher«, »Bahnhofsvorsteher« oder »Kassenvorsteher«. Die die Amtsbezeichnung »Gütervorsteher« führenden Beamten finden als Dienststellenleiter nur bei Güterabfertigungen mittleren Umfangs Verwendung, während die Vorsteher der großen Güterabfertigungen die Amtsbezeichnung »Obergütervorsteher« führen. Im übrigen werden die G. sowohl bei den großen als auch bei den mittleren Güterabfertigungen in Geschäften des Abfertigungsdienstes, besonders als Abteilungsleiter beschäftigt. Auf Grund praktischer Bewährung können sie ohne Ablegung einer weiteren Prüfung zum »Obergütervorsteher« befördert werden. Aus den letzteren pflegen die Verkehrskontrolleure und die Verkehrsinspektoren hervorzugehen.

Matibel.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 6. Berlin, Wien 1914, S. 17.
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