Investitionen

[279] Investitionen, Aufwendungen für im Betriebe stehende Bahnen, durch die eine Vermehrung oder wesentliche Verbesserung der bestehenden Anlagen und Einrichtungen, demnach eine Werterhöhung erzielt wird. Die Kosten der I. in diesem Sinne belasten in der Regel nicht die Betriebsrechnung, sie werden auf Baukonto (Kapitalkonto) gebucht (vgl. Baukapital). Inwieweit Kosten von I. dem Baukonto angelastet werden dürfen, ist in einzelnen Staaten (z.B. in der Schweiz) durch besondere Gesetze oder Verordnungen geregelt. Bei Staatsbahnen, die kein Anlagekonto ausweisen, werden die Ausgaben für I. im Etat[279] außerhalb der Betriebserfordernisse unter besonderem Titel, so z.B. in Österreich als »außerordentliche Aufwendungen für bauliche Herstellungen und Fahrbetriebsmittelbeschaffung«, eingestellt.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 6. Berlin, Wien 1914, S. 279-280.
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