Kontrolle

[396] Kontrolle, die Überwachung des Eisenbahnwesens im allgemeinen oder besonderer Verwaltungsvorgänge, Geschäftszweige, Kassen, Dienststellen u.s.w. Wegen der Kontrolle des Eisenbahnwesens im allgemeinen s. Aufsichtsrecht, Eisenbahnbehörden, Eisenbahnkommissariate. Wegen der Kontrolltätigkeit innerhalb der ausführenden Verwaltungsstellen s. Betriebskontrolle.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 6. Berlin, Wien 1914, S. 396.
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