Ladebrücken

[44] Ladebrücken dienen bei Durchführung der Ladearbeiten zur Überdeckung des zwischen dem Rand der Ladebühne und dem Fußboden der Güterwagen bestehenden Zwischenraums. Für das Verladen mit Rollkarren finden meist starke eiserne L. aus glattem oder geripptem Eisenblech Verwendung, deren Größe ungefähr 1 m im Geviert beträgt. L., die zur Verladung von Tieren Verwendung finden, werden aus Holz hergestellt und mit Seitengeländern versehen.

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 7. Berlin, Wien 1915, S. 44.
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