Prioritätsobligationen

[140] Prioritätsobligationen, auf den Inhaber ausgestellte Teilschuldverschreibungen; sie genießen vielfach gewisse Vorrechte (Vorzugsrecht neuerer gegenüber später ausgegebenen Schuldverschreibungen für Kapital und Zinsen) sowie die Sicherstellung hierfür durch Verpfändung des unbeweglichen Vermögens der ausgebenden Verwaltung (vgl. wegen des Pfandrechtes für P. Art. Eisenbahnbücher).

P. bilden einen erheblichen Teil des Anlagekapitals der Privatbahnen (vgl. Anlagekapital, Anleihen u. Eisenbahnbücher).

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 8. Berlin, Wien 1917, S. 140.
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