Zollschuppen

[478] Zollschuppen (customs shed, hangar de la douane, magazzino della dogana) dienen zur Aufnahme der Güter, die der Verzollung unterliegen (s. Zollverfahren). Sie werden nur in Grenzstationen und in Bahnhöfen größerer Städte mit regerem Auslandsverkehr notwendig und entweder für sich oder im Anschlusse an die übrigen Güterschuppen hergestellt. Die in den Z. gelagerten Güter stehen unter der Aufsicht und Mitsperre der Zollbehörden, weshalb besondere Diensträume für Zollbeamte, Zollaufseher sowie Kassenlokale vorzusehen sind. In der baulichen Ausgestaltung gleichen sie den Güterschuppen (s.d.).

Quelle:
Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Band 10. Berlin, Wien 1923, S. 478.
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