Erbloser

Der nächste Erblose ist Vogt.Graf, 172, 170.

Nach altdeutschem Recht fiel die Vormundschaft dem nächsten geeigneten männlichen Verwandten (Schwertmagen) zu. Das obige Sprichwort sagt, dass es der Nächste von denen sein soll, die nicht mit erben.


Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 5. Leipzig 1880.
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