Fehde (2), die

[72] 2. * Die Fêhde, plur. inus. ein im Hochdeutschen noch mehr veraltetes Wort, welches noch in einigen Gegenden Oberdeutschlandes gehöret wird, wo es Sicherheit, Versicherung, Caution bedeutet. Die Gesundheitsfehde, ein Gesundheitspaß, Versicherung, daß man aus einem gesunden Orte komme.

Anm. Dieses Wort war ehedem auch in Niedersachsen bekannt, wo an einigen Orten Borgfede noch jetzt Bürgschaft bedeutet. Es stammet von dem Latein. Fides, Ital. Fede, oder mit demselben aus Einer gemeinschaftlichen ältern Quelle ab. Das noch übliche Urfehde gehöret wahrscheinlicher zu diesem als dem vorigen Worte.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 72.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: