Fehde

[96] Fehde, ursprünglich Feindschaft, Uneinigkeit. So wurden die Kämpfe des deutschen Adels im Mittelalter zur Zeit des Faustrechtes (s. d.) genannt. Sie waren gewissen Gesetzen und Förmlichkeiten unterworfen. Man forderte den Gegner durch einen hingeworfenen Handschuh, den Fehdehandschuh heraus, und kündigte den Beginn der Feindseligkeiten durch einen 3 Tage vorher zugesandten, Fehdebrief an. Jeder Freier hatte das Recht (Fehderecht) einem Andern Fehde anzukündigen. Der Befehdete mußte sich entweder mit den Waffen in der Hand wehren oder ein Fehdegeld zahlen. Dem Sieger stand frei, den Besiegten und dessen Leute zu tödten, seine Burg zu zerstören, seine Güter mit Feuer und Schwert zu verheeren. Fehdegut erhielt ein Lehnsmann vom Kaiser für geleistete Heeresfolge. Es bestand meistens in Grundbesitz, welches er von da an zur Lehen trug.

4.

Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 4. [o.O.] 1835, S. 96.
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