Fehde

[21] Fehde ist ein altdeutsches Wort und heißt so viel wie Zwist, Feindschaft, Krieg; insbesondere aber bezeichnet man damit die zur Zeit des Faustrechts (s.d.) herrschenden und wahrscheinlich von der Blutrache (s.d.) abstammenden Kämpfe des Adels und anderer Corporationen, durch welche diese Streitigkeiten unter sich ausmachten. Es bestanden darüber gewisse Gesetze und ein eignes Recht (Fehderecht), wodurch nicht nur die Ursachen, aus welchen eine Fehde begonnen, sondern auch die Förmlichkeiten, welche dabei beobachtet werden mußten, festgesetzt waren. Doch entstanden oft auch aus unbedeutenden Anlässen heftige Fehden, so z.B. die Fehde, welche Hellmann von Praunheim der Stadt Frankfurt ankündigte, weil eine Jungfer aus der Stadt seinem Vetter einen Tanz abgeschlagen hatte. Jeder freie Mann hatte das Recht, einem Andern Fehde anzukündigen, doch mußte er ihm zuvor das bisherige friedliche Verhältniß förmlich aufkündigen, welches man absagen oder Fehde ansagen nannte. Dies geschah durch einen sogenannten Absage-oder Fehdebrief und bei den Rittern noch durch das Hinwerfen eines Handschuhs, des sogenannten Fehdehandschuhs, durch dessen Aufnahme der Gegner zu erkennen gab, daß er die Fehde annehmen wolle. Die ehrliche Fehde mußte immer wenigstens drei Tage vor Beginn der Feindseligkeiten angesagt werden, ein Gebrauch, von dem sich noch unsere heutigen Kriegserklärungen herzuschreiben scheinen. Der Herausgefoderte konnte sich aber auch durch Geld, Fehdegeld, von der angesagten Fehde loskaufen. Dem Sieger war eine unbeschränkte Verfügung über die Person des Besiegten, seine Leute und Güter zugestanden. Mit der Errichtung des Landfriedens und des Reichskammergerichts, 1495, trat ein geordneterer Rechtszustand ein und die Fehden hörten allmälig auf. In der peinlichen Halsgerichtsordnung Kaiser Karl V. wird Jeder mit der Strafe des Schwertes bedroht, welcher Jemanden »wider Recht und Billigkeit muthwillig befehdet«; doch wurde die Fehde für straflos erklärt, wenn vom Kaiser Erlaubniß dazu eingeholt oder eine rechtmäßige Ursache dazu vorhanden war.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 21.
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