Indult, der

[1376] Der Indúlt, des -es, plur. die -e, aus dem mittlern Lat. Indultus. 1) In den Rechten und im gemeinen Leben, Nachsicht, Frist, welche man jemanden zur Erfüllung einer Pflicht verstattet. 2) In der Römischen Kirche, die päpstliche, Verstattung einer den gemeinen Rechten nach unerlaubten Sache; im mittlern Lat. Indultum, Franz. Indult. Ehedem wurde auch der Ablaß Indult genannt, daher es noch kommt, daß 3) in einigen Oberdeutschen Gegenden ein Jahrmarkt noch jetzt Indult genannt wird, S. Dult.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1376.
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