Schlingen (1)

[1536] 1. Schlingen, verb. irreg. act. et neutr. welches im letzten Falle das Hülfswort haben bekommt. Imperf. ich schlang, (im gemeinen Leben ich schlung;) Mittelw. geschlungen. Heftig und in großen Massen hinunter schlucken. Ein Heißhungriger schlingt die Speisen ungekauet hinunter. Zuweilen auch für schlucken überhaupt. Nicht schlingen können, nicht schlucken. Daher das Schlingen.

Anm. Bey dem Notker und spätern Oberdeutschen Schriftstellern slinden, (S. Schlund,) im Nieders. slingen, im Bretagnischen ohne Zischlaut lounqua. Es ist eine Onomatopöie des damit verbundenen Lautes.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1536.
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