Schlingen [1]

[288] Schlingen, 1) so v.w. Schlucken, bes. mit Heftigkeit große Massen hinunterschlucken. Erschwertes S. (Dysphagia) ist bald nur auf trockene Dinge, bald wieder mehr auf Flüssigkeiten, bald auf beide ausgedehnt, mit bloßer Behinderung od. gänzlicher Aufhebung dieser Verrichtung, theils Folge großer Trockenheit od. von Reizung, Entzündung des Schlundes od. benachbarter Theile, od. von steckengebliebenen fremden Körpern, od. von organischen Fehlern, vorzüglich Verengerungen, od. Schlundfängen (s.d.), od. von Krampf od. Lähmung des Schlundes. Fremde Körper müssen entweder nach oben ausgezogen od. in den Magen hinabgestoßen, od., wenn beides nicht möglich ist, durch den Schlund- od. Speiseröhrenschnitt entfernt werden; 2) eine Schlinge machen od. bilden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 288.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: