Schlingen (2)

[1536] 2. Schlingen, verb. irreg. welches mit dem vorigen auf einerley Art conjugieret wird. Es kommt in doppelter Gestalt vor. 1. * Als ein Neutrum, da es ehedem, und vielleicht noch jetzt in einigen Oberdeutschen Gegenden, für kriechen gebraucht wurde, in welchem Falle es mit schleichen verwandt ist, welches eben dieselbe Bedeutung hat; Angels. slincan. Alle tier so geen oder schlingen auf der Erden, in dem 1483 zu Augsburg gedruckten Buche der Natur. 2. Als ein Activum. 1) * Mit einem Schwunge werfen, schläudern, eine gleichfalls im Hochdeutschen veraltete Bedeutung; Nieders. slingen. 2) In einer Schraubenlinie umgeben. Sich um etwas schlingen, wie gewisse Gewächse thun, in welchem Falle auch ranken und winden üblich sind. Die Arme in einander schlingen. Ingleichen in einer Schlangenlinie fortbewegen. Ein Bach der sich durch die Wiesen schlinget; wofür doch das Diminutivum schlängeln üblicher ist. So auch das Schlingen.

Anm. Im Nieders. slengen, welches auch flechten bedeutet, (S. Schlenge,) im Schwed. slinga. Schlank, Schlange, schlängeln, schlenkern, Geschlinge u.s.f. sind insgesammt Geschwister Eines Stammes und drucken die sich jeder Krümme überlassende Biegsamkeit aus.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1536.
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