Unterthan, der

[930] Der Únterthan, des -s, plur. die -en, eine Person, welche der höchsten Gewalt eines andern unterworfen ist; da es denn noch in doppeltem Verstande gebraucht wird. 1) Alle Personen, welche einem gewissen Grund- und Gerichtsherren unterworfen sind, heißen dessen Unterthanen. Er oder sie ist mein Unterthan. Unterthan ist hier ein allgemeiner Ausdruck, welcher alle Grade der Unterwürfigkeit gegen die Grundherrschaft, von der strengen Leibeigenschaft an, bis zur bloßen Gerichtbarkeit, unter sich begreift, für welche Grade man in den Provinzen eine Menge eigener Wörter hat, wohin Holde, Grundholde, Untersaß, Hintersaß, Unterhörig, Erbleute, Erbbauern und hundert andere mehr gehören. Doch wird es häufiger von solchen Personen gebraucht welche dem Grundherren mit ihren Personen oder Gütern auf eine oder die andere strenge Art unterworfen sind, als von solchen, welche bloß dessen Gerichtbarkeit erkennen müssen, welche allenfalls Gerichtsunterthanen heißen, welches Wort doch um des Nebenbegriffes willen, nur von geringen Personen gebraucht wird. Lehensleute oder Vasallen sind, als solche, keine eigentliche Unterthanen, welches eigentlich den Begriff der höchsten unumschränkten Gewalt einschließet, der bey der Lehensherrlichkeit nicht Statt findet. 2) In Absicht auf die höchste Landesobrigkeit ist jeder ein Unterthan, welcher derselben unterworfen ist, jedes Glied des gemeinen Wesens, so fern es der höchsten Gewalt unterworfen ist. Salomo hatte Friede von allen seinen Unterthanen umher, 1 Kön. 4, 24. Wie die Fürsten, so die Unterthanen. Der vornehmste Minister ist des Landesherren erster Unterthan. In dieser Bedeutung ist im weiblichen Geschlechte Unterthaninn üblich, so sehr es auch wider den Ursprung dieses Wortes streitet, welches eigentlich das Mittelwort der vergangenen Zeit ist; Unterthane würde richtiger seyn, allein es ist noch weniger gebräuchlich.

Anm. Bey dem Strycker Vndertan; Schwed. und Isländ. Vnderdån. Es ist, wie schon bemerkt worden, aller Wahrscheinlichkeit nach das Mittelwort von dem veralteten unterthun, wie Subditus, von subdere, von welchem es eine buchstäbliche Übersetzung zu seyn scheinet. Keros Untardeonot hingegen, ist von unter und dienen zusammen gesetzet, so wie das Angels. Undertheod, von unter und Theod, Diet, Volk.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 930.
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