Unterthan

[564] Unterthan, im Feudalwesen jeder, welcher einen Lehensherrn hat; gegenwärtig bezeichnet U. den Staatsbürger in seinem Verhältnisse zum Landesherrn.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 564.
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