Zwang, der

[1780] Der Zwang, des -es, plur. car. von dem Verbo zwingen. 1. Der Zustand, da ein Theil des Körpers heftig zusammen gezogen, oder heftig zu etwas gedrungen wird; nur in einigen einzelnen Fällen. So ist bey den Pferden der Zwang eine stete, aber vergebliche Bemühung, den Urin zu lassen. S. auch Hufzwang, Ohrenzwang, und Stuhlzwang. 2. Der Zustand, da man sich ängstlich bemühet, etwas zu äußern, oder zu verbergen. Der Zwang des ältesten Hetrurischen Styles in Bildwerken, die darin sichtbare Ängstlichkeit. Der Zwang im gesellschaftlichen Leben, die ängstliche Beobachtung des Wohlstandes und des Cerimonielles, ängstliche Einschränkung seiner Worte und Handlungen.


Der Zwang, ein steifer Geist, der alle Freuden störet,

Mit Bücken alles spricht, mit Lächeln alles höret,

Zachar.


Sich Zwang anthun. 3. Der Zustand, da man die freyen Handlungen anderer durch Gewalt, oder Vorstellung der Strafübel einschränket. Der Zwang des Gesetzes. Zwang leiden. Zwang macht keine gute Christen. Noch häufiger, 4. der Zustand, da jemandes freye Handlungen durch äußere Gewalt eingeschränket werden, die Nothwendigkeit, etwas zu thun und zu leiden. Ich habe es bloß aus Zwang gethan. 5. Bey den Jägern ist der Zwang die Erde, welche der Hirsch im Gehen vermittelst der scharf zusammen gezwängten Schalen heraus wirft.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 1780.
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