Collot d'Herbois

[280] Collot dʼHerbois, ein ehemaliger Komödiant, der sich ohne sonderlichen Beifall auf der Bühne zeigte, und in Lyon gar das Unglück gehabt haben soll, ausgepfiffen zu werden. Ursache genug, daß er an den Einwohnern dieser Stadt, wo er als Conventscommissarius die Ruhe wieder herstellen sollte, so empfindliche Rache nahm, zu hunderten erschießen ließ, und keinen Stein auf dem andern zu lassen drohte. Den Weg zu der Stelle eines Deputirten im Convent hatte er sich, wie so mancher anderer, durch höchst überspannte Freiheits- und Gleichheitspredigten gebahnt, womit er gewöhnlich die Gesellschaft der Jacobiner, die ein sehr thätiges Mitglied an ihm hatte, zu unterhalten pflegte. Er schämte sich nicht der niedrigsten Kunstgriffe, wenn er nur hoffen konnte, dadurch den Beifall des Pöbels zu erhalten. So führte er z. B. den schändlichen Triumphzug an, den man den aufrührerischen Soldaten von dem Regiment Chateauvieux (im April 1792) bewilligt hatte. Alle seine Entwürfe waren überspannt, und verriethen sehr deutlich den ehemaligen Theaterhelden; aber um so willkommner waren sie den Parisern, die ihn deßwegen zu einem ihrer Deputirten bei dem Convente wählten. Er spielte diese neue Rolle mit so viel Beifall, daß er (im Sept. 1793) zum Mitglied des Wohlfahrts Ausschusses ernannt wurde, wo er sich noch bei dem Sturze des Robespierre befand, und schnell zu der gemäßigten Partei übertrat, da er voraussehen konnte, daß sonst sein eigner Fall unvermeidlich sein würde. Aber er hatte sich mit zu vielen Verbrechen besudelt, und konnte durch die plötzliche Veränderung seines politischen Glaubensbekenntnisses, [280] in welchem Schrecken und Mord bisher die Losung gewesen waren, dieß Andenken an seine ehemaligen Schandthaten unmöglich verwischen. Ueberdieß hielt man ihn auch für eines der vornehmsten Werkzeuge, dessen sich Robespierre bedient hatte, und wollte ihn deßwegen einen gleichen Lohn bereitet wissen. Zuerst griff ihn der Deputirte Lecointre an, wurde aber mit seiner Anklage (den 20. Aug. 1794) verworfen; dessen ungeachtet ließ sich dieser dadurch nicht abschrecken, sondern trat (im Dec 1794) nochmals gegen Collot und seine ehemaligen Collegen (Barrere und Billaud) auf. Der Convent erwählte deßwegen eine Commission von 21 Mitgliedern, welche die Sache untersuchen sollten. Die Angeklagten erschienen (den 22. März 1795) im Convent, und vertheidigten sich so geschickt, daß man nicht gleich ein Endurtheil fassen konnte. Weil aber nachher ein Volksaufruhr entstand, welcher wahrscheinlich auf die Befreiung dieser Verbrecher abgesehen war; so wagte der Convent einen kühnen Schritt, und verurtheilte sie (den 1. April 1795) zur Deportation nach Guiana in Südamerika. Sie wurden sogleich abgeführt; und da ein späteres Decret (vom 25. Mai) verordnete, daß sie zurück gebracht und dem peinlichen Gericht der Niedern Charente übergeben werden sollten, waren Billaud und Collot schon deportirt. Ihre zurück gelassenen Eheweiber folgten ihnen freiwillig in das Exil, und Collot soll, den neuesten Nachrichten zu Folge, selbst in Guiana noch nicht von dem Terrorismus zurückgekommen sein.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 1. Amsterdam 1809, S. 280-282.
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