Das Voigtland

[347] Das Voigtland gehörte in den ältesten Zeiten unmittelbar dem Deutschen Kaiser, der es, wie andre Besitzungen im Deutschen Reiche, durch Voigte regieren ließ, daher es seinen Namen erhielt. Es bestand: 1) aus dem jetzt zum Königreich Sachsen gehörigen Voigtländischen und Neustädter Kreise, 2) aus den gräflich Reußischen Landen (s. Th. IV. S. 255.), 3) aus der ehemahligen Baireuthischen Amtshauptmannschaft Hof, die bekanntlich jetzt einen Theil des Königreichs Westphalen ausmacht, und [347] 4) aus der, Sachsen Gotha zuständigen, Herrschaft Ronneburg. Schon im 12ten Jahrhundert erhielten die Vorfahren der gegenwärtigen Fürsten und Grafen Reuß (s. a. a. O.) die Reichsvoigtsstellen über dieses Land, erwarben sich aber nach und nach einen großen Theil desselben erblich, und legten dadurch den Grund zu den gegenwärtigen Reußischen Besitzungen. Sie verloren aber davon sehr viel durch die Markgrafen von Meißen und die Churfürsten von Sachsen. Markgraf Friedrich der Strenge von Meißen († 1380) kam zuerst mit einem Voigte dieses Landes in Streit, unternahm 1354 und 1357 einige Heereszüge gegen ihn, und zwang ihn in dem letztern Jahre zu Abtretung der Aemter und Städte Ziegenrück, Triptis, Auma, Stein, Ronneburg und Voigtsberg. Eben so brachte der Churfürst von Sachsen, Ernst († 1486), durch einen 1466 unternommenen ähnlichen Heereszug wider den Voigt von Plauen, die Städte Plauen, Oelsnitz und Adorf an sich, die der Letztere ebenfalls durch einen besondern Vertrag abtrat. Da jedoch der Churfürst Johann Friedrich der Großmüthige (s. dies. Art.) nach der Schlacht bei Mühlberg 1547 seine Lande und seine Chur verlor, so verlor er auch zum Theil seine Besitzungen im Voigtlande; doch wurden seinen Kindern die Aemter Arnshaug, Weida und Ziegenrück durch die Wittenberger Capitulation vom 19. Mai 1547 ausdrücklich mit zu ihren jährlichen Einkünften ausgeworfen. Diejenigen Besitzungen desselben, die Böhmische Lehne waren, nehmlich: Voigtsberg, Plauen, Oelsnitz, Adorf, Neukirchen und Schöneck, gab König Ferdinand I. von Böhmen, als nun eröffnete, oder an ihn als Lehnsherrn zurügefallene Böhmische Lehne, dem Burggrafen von Meißen, Heinrich V. Auch mußte Churfürst Moriz, als er Johann Friedrichs Lande erhielt, in einem besondern, mit Ferdinanden 1549 abgeschlossenen, Vergleiche der Landeshoheit über die Geraischen und andern Reußische Besitzungen sich begeben. Indeß verpfändeten schon 1560 die Burggrafen von Meißen aus Planischen Stamme die obgedachten Herrschaften, Städte, Schlösser und Flecken Voigtsberg, Plauen, Oelsnitz, Adorf, Neukirchen [348] und Schöneck dem Churfürsten von Sachsen, August dem Frommen († 1586), und überließen ihm solche kurz darauf, 1566, käuflich, obgleich der Kaiser anfänglich diesen Kauf nicht bestätigen und den Churfürsten mit diesen Besitzungen nicht belehnen wollte. Da endlich 1571 das burggräfliche Haus der Reußen zu Plauen ausstarb, so trat nun Churfürst August ganz in dessen Rechte. Durch Churfürst Johann Georgs I. († 1656) Testament kam das Voigtland nebst andern Ländern an dessen jüngsten Sohn, Moritz († 1681), der die Sachsen-Zeitzische Nebenlinie anfing, fiel aber nach Absterben seines Sohnes, Herzogs Moriz Wilhelm († 1718), mit dessen übrigen Landen wieder an das Churhaus zurück. Der Baireuthische Antheil des Voigtlandes wurde noch früher, als der Sächsische begründet. Denn im Jahre 1323 belieh Kaiser Ludwig der Bayer den Burggrafen Friedrich IV. von Nürnberg (der ihm in dem Kriege wider seinen Gegenkaiser Friedrich von Oestreich beigestanden, und durch den er am 28. September 1322 die Schlacht bei Mühldorf gegen Friedrichen gewonnen und diesen gefangen genommen hatte) mit Hof und Wonsiedel; jedoch behielten die Voigte von Weida noch die Nutzungen dieser Herrschaften. Allein im Jahr 1373 kaufte Friedrich V. Burggraf von Nürnberg, von letzterm die Stadt Hof um 8100 Schock Meißnischer Groschen, oder 40,500 Gulden; und seit dieser Zeit blieb dieser Theil des Voigtlandes bei den Markgrafen von Brandenburg, als Burggrafen von Nürnberg, und wurde zum Baireuthischen Antheil geschlagen, daher es an die Markgrafen von Anspach und Baireuth kam, bis es 1793 an den König von Preußen fiel, und auch 1807 zum Königreich Westphalen genommen wurde.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 6. Amsterdam 1809, S. 347-349.
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