Der Zaar oder Czaar

[453] Der Zaar oder Czaar war vormahls der Titel der Beherrscher von Rußland. Diese nannten sich nehmlich in den ältern Zeiten Großfürsten; als aber Iwan Wasiliewitsch Kasan und Astrachan bezwungen hatte, legte er sich 1554 den Titel Zaar bei, den die Regenten des überwundenen Kasan führten, (so wie er auch noch bei einigen Fürsten in Georgien üblich ist) und welcher eine mehr als königliche Macht bedeutete. Der Kronprinz hieß Zaarewitsch, d. h. Sohn des Zaars1. Als aber Peter der Große (s. dies. Art.) 1721 durch den Nystädter Frieden von Schweden seine Besitzungen an der Ostsee erhielt, legte er sich mit Einwilligung mehrerer Europäischer Mächte den Titel eines Kaisers [453] aller Reussen (Russen) bei, den jedoch die Türkei, Frankreich, Deutschland und die vereinigten Niederlande ihm erst spät zugestanden haben.


Fußnoten

1 Großfürst Constantin, Sohn Kais. Pauls des Ersten, bekam zur Belohnung für seine im Feldzuge v. 1799 geleisteten Dienste durch eine Ukase v. 8. Octob. 99. den Titel Zesarewitsch, (oder, wie Andre schreiben, Zarewitsch); jedoch hatte der damahlige älteste Prinz und Thronfolger (der jetzige so allgemein verehrte Kaiser), Alexander Paulowitsch, auch diesen Titel.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 6. Amsterdam 1809, S. 453-454.
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