Die Symphonie

[470] Die Symphonie (Musik) ist ein Tonstück, das für die Ausführung vieler Instrumente zugleich gesetzt wird – ein vielstimmiges Instrumental-Stück. Sie ist vorzüglich zu dem Ausdruck des Großen, Feierlichen [470] und Erhabenen geschickt, und hat besonders zum Endzweck, den Zuhörer zu einer wichtigen Musik vorzubereiten: daher sie denn auch eigentlich dem Ganzen angemessen, und z. B. anders für die Kirche, anders für das Theater sein muß; und in so fern sie nun als Ouvertüre (deren Stelle jetzt immer die Symphonie ersetzt) dienen soll, gehören auch hierher alle die Erfordernisse der Ouvertüre (m. s. dies. Art.). In so fern sie aber als ein für sich bestehendes Ganze, ohne zu einer darauf folgenden Musik einzuleiten, betrachtet wird, in so fern erreicht sie ihren Endzweck nur durch große, volltönende, feurige, glänzende Schreibart. Sie besteht gemeiniglich aus vier Sätzen: einem Allegro (welches größtentheils auch durch ein vorausgeschicktes kurzes majestätisches Largo oder Adagio eingeführt wird), einem Andante oder Adagio, dann einer Menuet, und endlich einem Schlußsatze, Allegro, öfters in Form eines Rondo. In den Sinfonieen hat ohne allen Zweifel Haydn eine große Reform veranlaßt (s. Haydn). Seine reichen Erfindungen, die glückliche Anwendung der Instrumente, seine überraschenden und doch nicht unnatürlichen Ausweichungen stellen ihn – wenn man gleich das Quartettartige in seinen Sinfonieen bisweilen tadeln will – als Muster an die Spitze aller Sinfonieen-Compositeurs: auch hat er hierin glückliche Nachahmer an Pleyl, Rosetti etc. gefunden. Mozarts Sinsonieen haben noch mehr Größe und Erhabenheit, sind aber freilich für die Ausführung sehr schwer, und nicht jedem verständlich, aber, gut ausgeführt, von sehr großer Wirkung. Noch schwerer aber für die Ausführung und öfters voller Schwulst sind die von Beethoven, welche neuerlich in der musikalischen Welt, ihrer allerdings großen Originalität und Schönheit wegen, die sie außerdem in so vollem Maaße besitzen, viel Aufsehen und Bewunderung mit Recht erregen.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 5. Amsterdam 1809, S. 470-471.
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