Symphonie

[345] Symphŏnie nennt man ein selbständiges Tonstück, welches zur Aufführung durch ein ganzes, vollständig besetztes Orchester bestimmt und für dieselbe berechnet ist. Es ist hiernach die S. das größte musikalische Kunstwerk, sowol was die Mittel betrifft, welche sie in Anspruch nimmt, als in Hinsicht auf die Wirkung, welche sie hervorbringt, unterschieden von dem Concert dadurch, daß nicht wie in diesem [345] einzelne Instrumente vorherrschen und von den übrigen nur unterstützt, getragen erscheinen, sondern alle Instrumente nach ihren Kräften zur Darstellung des musikalischen Kunstwerkes gleichmäßig zusammenwirken, von der Ouverture dadurch, daß in ihr nicht wie in dieser um eines einzuleitenden Ganzen willen, musikalische Ideen gleichsam der Vorbereitung wegen skizzirt vorgetragen, eine größere Ausführung einzelner Ideen vermieden wird, sondern ein selbständiges, in sich abgeschlossenes Kunstwerk geliefert wird, in welchem der Künstler seine musikalischen Gedanken in der höchsten ihm möglichen Vollkommenheit, mit aller zu ihrer Erschöpfung nöthigen Ausführlichkeit niedergelegt hat. Die Symphonie drückt auch darin ihren Charakter als selbständiges Kunstwerk aus, daß sie stets aus mehren Hauptsätzen besteht, gewöhnlich aus einem Allegro, einem Andante oder Adagio, einer Menuet oder einem Scherzo, und einem Finale, Allegro. Diese Theile sind jedoch nicht durchaus nothwendig. Die drei größten Symphoniencomponisten sind Haydn, Mozart und Beethoven.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 345-346.
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