Römermonate

[303] Römermonate, heißen im Deutschen Staatsrechte gewisse Geldabgaben, die der Kaiser bei außerordentlichen Vorfällen zu Bestrettung der damit verbundnen Kosten von den Ständen des Deutschen Reichs zu verlangen berechtigt ist. Die Entstehung dieser Benennung ist in den ehedem gewöhnlichen Römerzügen zu suchen. Es reisten nehmlich die Deutschen Kaiser bald nach ihrer Wahl und Krönung, in Begleitung ihrer Reichsvasallen nach Italien, und namentlich nach Rom, um daselbst auch von dem Papste, als Souverain von Italien, sich krönen zu lassen. Weil nun diese Begleitungen immer sehr zahlreich waren, so erhielten sie den Namen Züge, und in Bezug auf die Stadt Rom Römerzüge, Lat. expeditiones romanae. Selten wurden diese Reisen des Kaisers, oder die so genannten Römerzüge, vor Verlauf eines Monaths beendigt. Diese Römerzüge nun sind seit Carls des Großen Zeiten bis auf Maximilian I. von den meisten Kaisern richtig gehalten worden. Allein diesem schien der sonst gewöhnliche Römerzug und die ehedem dabei beabsichtigte Krönung des Papstes als etwas überflüssiges, und zur Vollständigkeit seiner Majestät und Würde nicht gehörend. Er erklärte sich daher gleich nach der an ihm im Deutschen Reiche vollzognen Kaiserwahl und Krönung auch als Römischen Kaiser, und die Stände, welche dadurch von einer großen Last befreit wurden, erkannten ihn auch als solchen. Sein Enkel und Nachfolger, der bisherige König von Spanien, Carl I. und nachherige Deutsche Kaiser, Carl V. hielt den Römerzug wieder, und ließ sich nach der in Deutschland vollzognen Krönung auch vom Papst, Clemens VII. obgleich erst späterhin, zu Bononien (Bologna) krönen – er ist der letzte Kaiser, welcher der Krönung wegen nach Italien reiste, – nahm jedoch anstatt der Reichsvasallen sein eignes Militair zu seiner Begleitung mit, und forderte nach seiner Zurückkehr aus Italien von den Deutschen Reichsständen für 20,000 Mann Infanterie, und für 4000 Mann Cavallerie Vergütung an barem Gelde auf einen Monath; wo denn für jeden Infanteristen 4, für jeden Cavalleristen aber 12 Gülden, und in allem die Summe von 128,000 [303] Gülden ihm von den Ständen bewilligt wurden. Diese 4 und 12 Gülden werden zwar gegenwärtig noch, und so oft der Kaiser sich in dem Fall befindet, Römermonate verlangen zu können, in Bestimmung derselben als Maßstab angesehen: weil jedoch dieser Ansatz vielen Reichsständen gleich anfangs zu hoch und zu lästig war, und von Zeit zu Zeit bei Reichs- und Kreisversammlungen viele Beschwerden geführt wurden, die gegenwärtig noch nicht beigelegt werden können; so läßt sich freilich die Summe eines Römermonats nach diesem Maßstabe nicht genau genug angeben, sondern man muß, wie die Staatsrechtslehrer dafür halten, jeden Römermonat einzeln auf eine runde Summe bringen, und solche hernach auf die Kreise vertheilen. – (Chursachsen giebt wegen seiner gesammten Lande zu einem Römermonate 2715 Gülden 53½ Kreuzer; jedoch ist die Lausitz hierbei ganz frei, weil sie 1521 einen Theil von Böhmen ausmachte.) – Zu Betreibung dieser Römermonate werden in mehrern Städten gewisse Personen in Pflicht genommen, welche Cassirer oder Pfennigmeister heißen, und wegen ihrer Einnahme den auf dem Reichstage versammelten Ständen verantwortlich sind. Die Städte selber, in welchen solche Pfennigmeister niedergesetzt sind, und wo die Einnahme der Römermonate geschieht, bekommen den Namen Legstädte. Folgende Städte: Nürnberg, Augspurg, Regensburg, Speyer, Frankfurt am Main und Leipzig sind aus den vorigen Zeiten als dergleichen Legstädte bekannt.

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 4. Amsterdam 1809, S. 303-304.
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