Vicentius von Magno-Cavallo

[22] Vicentius von Magno-Cavallo, ein Schwärmer, der seit 1786 bekannt worden ist, wo er sich in Vorpommern aufhielt. Wer er eigentlich sei, ist unbekannt: zwar giebt er sich für einen Tartarischen Prinzen aus und trägt auch Asiatische Kleidung; allein man erräth sehr leicht aus seinen Handlungen und aus seinem ganzen Benehmen, daß er ein halb blödsinniger Mönch sein müsse, der aus irgend einem Winkel Italiens nach Deutschland verschlagen worden ist. In Kenz in Vorpommern machte er 1786 eine Anpreisung des dasigen Gesundbrunnens bekannt, und versprach die Eröffnung eines neuen Orakels und eines künstlichen salpetrigen Luftbades, das unfruchtbare Weiber fruchtbar machen sollte. Im Jahre 1789 ging er nach Celle im Lüneburgischen, wo er sich jetzt noch aufhält und in dem Besitz eines kleinen Landguts ist. Er hat von Zeit zu Zeit Broschüren und Gelegenheitsgedichte auf Könige und Fürsten herausgegeben, um ihnen damit, wie er sich ausdrückt, Complimente zu machen; sie enthalten aber insgesammt jämmerliches Gewäsch, und beweisen, daß ihr Verfasser weder der Deutschen [22] und Französischen noch der Italiänischen und Lateinischen Sprache mächtig ist, und daß seine Weisheit überhaupt die dürftigen Kenntnisse eines unwissenden Mönchs nicht übertrifft. Da er zum ersten Mahle etwas von sich hören ließ, fehlte es nicht an solchen, die ihn für einen geheimen Emissar der Jesuiten hielten. Man wollte dieß wahrscheinlich daraus schließen, weil es ihm, ungeachtet seiner gänzlichen Unbekanntschaft in Deutschland, nie an Geld fehlte; aber er mochte wohl das meiste davon den Hazarbspielen verdanken wozu er bei seinen Wanderungen häufige Gelegenheit hatte. Die Titel eines Arztes, Botanikers, Chemikers, Anatomikers und Poeten, die er zu seines Namens Unterschrift allemahl hinzusetzt, sind die deutlichsten Merkmahle seines Blodsinnes, und beweisen, wie viel ihm dazu fehlte einen Cagliostro zu erreichen, dessen Nahahmer er vielleicht werden wollte.

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Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 3. Amsterdam 1809, S. 22-23.
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