Das Mädchen von Orleans

[180] * Das Mädchen von Orleans, die als Heldin im Decbr. 1429 mit ihrer ganzen Familie, unter dem Namen Dalis, dann Dülis – dü Lys geadelt wurde, ist wol, nach den Behauptungen der neueren Geschichtschreiber, namentlich des verdienstvollen Hofr. Becks (in s. allg. Welt- und Völkergesch. Th. 4. S. 446.), nicht durch die Engländer, sondern durch ihre eignen Landsleute auf den Scheiterhaufen geführt worden. Dem zu Folge leitete der Bischof von Beauvais, Pierre Cauchon, den Proceß ein, die Universität verlangte ihre Hinrichtung und da sie der Kirche als Zauberin und Ketzerin überlassen wurde, konnte Carl VII. nichts für sie thun. Ihre Offenbarungen wurden für Teufelswerk erklärt und ungeachtet sie, nach gesprochenem Todesurtheil, sich der Kirche unterwarf, wurde sie doch als Rückfällige verbrannt und ihre Asche in die Seine geworfen. 1450 fing man an, den Proceß zu revidiren! 1455 traten Johannens Angehörige klagend auf; es wurde eine Commission niedergesetzt [180] setzt und der zweite Proceß eröffnet, dessen Endurtheil d. 7. Jul. 1456. dahin ausfiel, daß die Jungfrau – unschuldig sei.

Das dramatische Gedicht des verewigten Schiller bedarf wohl keiner weitern Erwähnung?

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 8. Leipzig 1811, S. 180-181.
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