Der Abt

[4] Der Abt ist einer der vornehmern Geistlichen in der römisch-katholischen Kirche. Es sind dieselben zweierlei: entweder solche, die die Regierung über ein Kloster lebenslang haben – und dies ist die eigentliche Bedeutung, deren Entstehung man in dem Art. Mönchswesen, Th. III. S. 152 findet), oder bloße Titular-Aebte, welche, ohne Benennung eines Klosters, und ohne irgend einige Einkünfte, den bloßen Titel als Abt führen. Von der letztern Art gab es sehr viele in Italien und Frankreich (s. d. Art. Abbé); aber von der ersteren Gattung sind größtentheils die in Deutschland, wo es denn auch gefürstete Aebte (z. B. zu Kempten, Fulda, Corvey, St. Emmeran zu Regensburg etc.) gab, welche förmliche Landeshoheit ausübten, nunmehr aber seit dem Lüneviller Frieden große Veränderungen erlitten haben. (S. den Art. Stift, Th. V. S. 397 f.)

Quelle:
Brockhaus Conversations-Lexikon Bd. 7. Amsterdam 1809, S. 4.
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