Abt

[31] Abt (von dem hebr. Abbas, Vater) nannte man früher jeden alten Mönch, allein seit dem 5. Jahrhunderte nur den Vorsteher eines Klosters. Er hat die Lebensweise der Mönche zu beaufsichtigen, an die Mönche seines Klosters die Weihe zu ertheilen, die Klostergüter zu verwalten und über alle Gerechtsame des Klosters zu wachen. Alle Bewohner des Klosters haben ihm strengen Gehorsam (Obedienz) zu leisten. Je reicher das Kloster, desto größer das Ansehn des Abtes. Daher kam es, daß manche Aebte auch zu dem Fürstenstande sich emporschwangen, die Rechte der Fürsten ausübten und den Titel: »gefürsteter Abt« führten. Infulirte Aebte nennt man diejenigen, welche die Infula oder Bischofsmütze über ihrem Wappen führen, und fast gleiche Rechte, wie die Bischöfe genießen.

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Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 1. Leipzig 1834, S. 31.
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