Anzugsgeld

[96] Anzugsgeld, auch Ein zugsgeld, heißt eine Abgabe, welche fast überall in Deutschland für die Aufnahme in einen Gemeindeverband entrichtet werden muß. Sie ist fast nirgends gleich, sondern durch die Gesetze der einzelnen Staaten und durch Ortsstatuten sehr verschieden bestimmt. In der Regel wird bei Bestimmung derselben auf die Zahl der Personen, welche aufgenommen werden sollen, Rücksicht genommen und von Frauen und Kindern nur die Hälfte oder gar das Viertheil der Summe gefodert, welche die Männer zu entrichten haben. Auch kommt in Städten hierbei in Betracht, ob der Aufzunehmende das Bürgerrecht oder bloße Schutzverwandtschaft erlangen will. Gewöhnlich fließt das Anzugsgeld der Gemeindecasse zu und ist, wenn es nicht zu hoch angesetzt ist, eine viel gerechtere Abgabe als das Abzugsgeld.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 96.
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