Bergen

[226] Bergen heißt in der Schiffahrt Mannschaft und Ladung eines gestrandeten Schiffes, wegen Seenoth über Bord geworfene oder durch Schiffbruch verlorene und an die Küsten [227] getriebene Gegenstände, endlich auch ein Schiff selbst in Sicherheit bringen. Das alte barbarische Strandrecht machte verunglückte Menschen und Güter zum Eigenthume des Retters und Finders; doch wurde dasselbe schon durch die Reichsgesetze aufgehoben und gegenwärtig müssen alle gestrandeten Sachen in den an den meisten Küsten zu diesem Behufe errichteten Bergehäusern abgeliefert werden, aus welchen sie der wahre Eigenthümer gegen Entrichtung einer Abgabe, des Bergegeldes, zurückerhält.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 226-227.
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226 | 227
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