Excess

[709] Excess nennt man im Allgemeinen jede Überschreitung des richtigen Maßes; so kann man excediren oder einen Exceß begehen in Essen und Trinken, in der Anstrengung seiner Kräfte u.s.w. Man nennt ferner auch jeden Verstoß [709] gegen den Anstand und gegen die guten Sitten einen Exceß, in der speciellsten und in der rechtswissenschaftlichen Bedeutung versteht man aber darunter einen Verstoß gegen policeiliche Vorschriften und gesetzliche Verbote; in diesem Sinne spricht man von nächtlichen Excessen, von Excessen in Wirthshäusern, von Forst- und Waldexcessen oder Freveln u.s.w. Die Verhütung und, wenn sie geschehen sind, die Bestrafung solcher Excesse ist Sache der Policei oder anderer Unterbehörden, welche vom Staate damit beauftragt sind und letztere ist bei der Verschiedenheit der mit dem Namen Exceß belegten Handlungen sehr veränderlich.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 709-710.
Lizenz:
Faksimiles:
709 | 710
Kategorien: