Mundiren

[216] Mundiren, aus dem Lateinischen, heißt zu Deutsch ins Reine schreiben und Mundum nennt man die ins Reine geschriebene Arbeit, die, so lange dies nicht geschehen, Concept (s.d.) ist. Jede schriftliche Eingabe bei Gericht oder bei einer Behörde muß gehörig mundirt sein; das Concept behält der Verfertiger zurück und bei gerichtlichen Sachen werden aus diesen Concepten die Privatacten gebildet. In denselben befinden sich zugleich die gerichtlichen Erlasse in mundo, d.h. rein geschrieben, während diese in den Gerichtsacten im Concept vorhanden sein müssen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 216.
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