Prämien

[554] Prämien sind Belohnungen, welche in der Regel zu gewissen Leistungen aufmuntern und den Wetteifer der dabei Betheiligten anfeuern sollen und deren Empfang daher eine ehrenvolle Auszeichnung ist. Es gehören dahin die Prämien oder Preise, welche bei den Prüfungen in größern Schulanstalten an die besten Schüler vertheilt werden, die von Vereinen oder von Regierungen ausgesetzten Preise für gewisse neue Erfindungen, für die vollkommenste Verfertigung einer Waare oder irgend eine andere vorzügliche Leistung. Zur Belebung der Viehzucht werden z.B. an Diejenigen Prämien gegeben, welche zu bestimmten Zeiten das beste selbstgezogene Pferd, die vorzüglichsten Rinder, Schafe u.s.w. aufstellen können, sowie zur Ermunterung der Gewerbe Denen, welche zu den öffentlichen Ausstellungen von Gewerbserzeugnissen die ausgezeichnetsten, von ihnen selbst verfertigten Gegenstände liefern. Einfuhr- und Ausfuhrprämien werden von manchen Staaten, die einen für Herbeischaffung von wichtigen, im Lande mangelnden Artikeln, die andern für die Ausfuhr im Lande gewonnener oder durch Arbeit veredelter Gegenstände gegeben, d.h. es wird dort ein nach der Menge der eingebrachten wie der ausgeführten Artikel, sich bestimmender Geldbetrag an die Betreffenden bezahlt. Auch bei Staatsanleihen und vielen kaufmännischen Geschäften kommt der Ausdruck Prämie für außergewöhnliche Vergütungen vor und bei Versicherungen wird der Betrag darunter verstanden, welchen der Versichernde an den Versicherer für die Übernahme der Gefahr bezahlt. Es gibt ferner sogenannte Rettungsprämien, welche von Denjenigen erworben werden, die Menschen aus lebensgefährlichen Lagen, z.B. einen dem Ertrinken Nahen aus dem Wasser retten; in seltenen Fällen werden aber auch Prämien von Regierungen auf die Einlieferung besonders gefährlicher Verbrecher ausgesetzt.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 554.
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