Pragmatisch

[553] Pragmatisch bedeutet überhaupt geschäftlich, d.h. Alles, was der Betreibung von Geschäften angehörig und angemessen [553] ist; in besonderm Sinne wird dieser Ausdruck auf Geschichtschreiber und die geschichtliche Darstellung angewendet, die man pragmatisch und die Art ihrer Behandlung der geschichtlichen Erzählung den historischen Pragmatismus nennt, wenn die Begebenheiten mit Angabe ihres ursachlichen Zusammenhanges und Hinweisungen auf ihre Folgen geschildert werden. Es bedeutet daher pragmatisch auch so viel wie einsichtig, klug, gewandt und erfahren in Geschäften und man versteht endlich unter einer Dienstpragmatik eine umfängliche Anweisung oder Verordnung in Bezug auf das Verhalten im Staatsdienst überhaupt oder in einzelnen Zweigen desselben. – Pragmatische Sanction sind mehre Erbfolgegesetze regierender Häuser genannt worden, in der deutschen Geschichte aber wird vorzugsweise das von Kaiser Karl VI. erlassene darunter verstanden, der in Ermangelung männlicher Erben die Nachfolge in seinen Staaten seinen weiblichen Nachkommen sichern wollte. (S. Ostreich.)

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 553-554.
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