Rang

[624] Rang. Unter Rang wird in mannichfachen Beziehungen der Platz, die Stelle und der Werth verstanden, welchen sowol Menschen als andere, auch leblose Gegenstände in ihren Verhältnissen unter sich und zu Andern in der Welt einnehmen oder besitzen. Man bezeichnet z.B. Jemand als einen Gelehrten vom ersten Range in seinem Fache, gleichwol kann derselbe vermöge seiner amtlichen Stellung oder wenn er eine solche gar nicht einnimmt, doch vielleicht nur einen untergeordneten Platz in der gesellschaftlichen Ordnung zufolge der Bestimmungen ansprechen, welche über den Vorrang einer Classe von Hof- und Staatsbeamten vor der andern und überhaupt aller Classen von Unterthanen in seiner Heimat bestehen und die man zusammen eine Rangordnung nennt. Dergleichen Bestimmungen begründen sich nämlich nicht blos auf Verdienst und persönlichen Werth, sondern auch auf Geburtsrechte und den Besitz von Titeln und Orden, die nicht immer durch Verdienste erworben zu werden brauchen, doch gibt in mehren Staaten, und auch in Rußland, die Geburt allein den Unterthanen keine Ansprüche auf irgend einen Vorrang. – Das gedruckte Verzeichniß der Offiziere und höhern Militairbeamten einer Armee nach den verschiedenen Waffengattungen wird insbesondere Rangliste, auch Armeestammliste und in Östreich Schematismus genannt. Man spricht ferner von Staaten ersten Ranges, die mehr als 10–12 Mill. Einw. zählen müssen, und von andern zweiten Ranges, die mehr als 3 Mill. haben. In frühern Zeiten hatte der Rang, welchen die verschiedenen Staaten und demnach ihre Oberhäupter und Gesandten bei Zusammenkünften unter sich in Anspruch nahmen, oft die langwierigsten Verhandlungen und lächerlichsten Scenen zur Folge und es galt als ein großer Triumph, wenn ein Diplomat dem andern den Vortritt bei einer feierlichen Gelegenheit durch List oder, was auch vorkam, durch gewaltsames Verdrängen abgewonnen hatte. Jetzt ist man davon meist ganz zurückgekommen und ordnet sich bei Unterzeichnung von Verträgen u.s.w. meist nach den Anfangsbuchstaben der Staaten. – Rangiren heißt eine Stufe in einer bestimmten Rangordnung einnehmen, und einrangiren etwas nach bestimmten Merkmalen in eine Reihenfolge oder Sammlung, z.B. eine Erzstufe in ein Mineraliencabinet einordnen; ausrangiren bedeutet dagegen etwas als überflüssig oder untauglich entfernen. Auch Kriegsschiffe werden als vom ersten Range bezeichnet, wenn sie mehr als 100 Kanonen führen und ein Rangschiff heißt so viel wie Linienschiff; die vom zweiten Range sollen wenigstens 90, vom dritten über 60, vom vierten mindestens 20 Kanonen am Bord haben; jetzt werden sie jedoch meist blos nach der Anzahl der Kanonen unterschieden. Auch Festungen nennt man als vom ersten Range, wie z.B. Magdeburg und Mainz. Ferner braucht man denselben auszeichnenden Ausdruck auch von bedeutenden Handelshäusern, Rangschiffer aber werden die Schiffer in mehren Donaustädten darum genannt, weil sie ihre Fahrten in einer bestimmten Reihenfolge nacheinander unternehmen. In den Schauspielhäusern werden die in einer Reihe nebeneinander liegenden Logen je als der erste, der zweite oder dritte Rang bezeichnet.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 624.
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