Recognosciren

[640] Recognosciren heißt in der juristischen Geschäftssprache anerkennen. Dieser Ausdruck wird sowol von Urkunden als auch von Personen gebraucht. Eine Urkunde oder eine Unterschrift für echt oder eine Person für die, für welche sie sich ausgibt, anerkennen, heißt sie recognosciren. Die Handlung, wodurch dies geschieht, nennt man Recognition, den Termin, in welchem es geschieht, Recognitionstermin und die Urkunde, die über diesen Vorgang aufgenommen wird, Recognitionsinstrument. In militairischer Beziehung heißt recognosciren oder eine Recognoscirung vornehmen über die Stellung und Stärke des Feindes, über die Beschaffenheit einer Gegend, die schwachen Punkte einer Festung u.s.w. für kriegerische Zwecke durch den Augenschein Erkundigungen einziehen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 640.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: