Vacant

[549] Vacant, ein vom Lateinischen hergenommener Ausdruck, bedeutet so viel wie erledigt, nicht besetzt, und wird namentlich von Ämtern und Stellen gebraucht, welche nach Absterben der bisherigen Besitzer noch nicht wieder besetzt worden sind. Wird er dem Namen eines Regiments (z.B. vacant Prinz Clemens) vorgesetzt, so bedeutet das ebenfalls, es sei dasselbe dermalen ohne Inhaber, weil der bisherige gestorben. – Vacanz heißt das Erledigtsein einer Stelle oder eines Amts, besonders einer kirchlichen; ist es ein bischöflicher Sitz, so sagt man Sedisvacanz. Die Wiederanstellung von Geistlichen an vacanten Stellen wurde, weil es oft mit Vortheilen für die Kirchenpatrone verbunden ist, dieselbe unverhältnißmäßig zu verzögern, schon frühzeitig an bestimmte Fristen gebunden und mußte von einem geistlichen Patrone binnen vier Monaten, von weltlichen binnen sechs Monaten geschehen; im Unterlassungsfalle aber verlor der Patron sein Recht dazu. Die protestantische Kirchenverfassung beschränkt nach dem Ableben von Geistlichen ebenfalls die Vacanzen in der Regel auf ein halbes Jahr, während welcher Zeit die Amtsgeschäfte von den benachbarten Geistlichen mit versehen werden und die Einkünfte den etwa vorhandenen Hinterlassenen oder der Kirche zufließen, und selten nur werden solche Vacanzen zum Besten der einen oder der andern auf längere Zeiträume ausgedehnt. Wie an den Kirchen kommen in ähnlicher Weise auch an den Schulen Vacanzen vor. – Der mit den vorigen verwandte Ausdruck Vacat bedeutet, daß etwas nicht da, nicht vorhanden, nicht besetzt ist oder nicht vorkommt.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 549.
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