Vagabund

[549] Vagăbund (Vagant, Landstreicher) ist eine Person, welche im Lande umherschweift, ohne einen festen Wohnsitz oder eine anständige Erwerbsquelle zu haben. Das ältere deutsche Recht zählt dahin Marionettenspieler, Schattenspieler, Seiltänzer, Bärenführer, Marktschreier, Zigeuner, Gaukler und Glücksritter; unsere heutige Policei versteht aber Jeden darunter, welcher ohne genügende Legitimation und ohne sich über einen bestimmten Erwerb und hinlängliche Subsistenzmittel ausweisen zu können, umherschweifend betroffen wird. Damit solche Vagabunden nicht durch Betteln, Stehlen oder auf andere Weise den Einwohnern oder den Unterstützungsfonds zur Last fallen, sucht man sich ihrer durch Ausweisung so schnell als möglich zu entledigen und droht im Wiederbetretungsfalle auch wol mit Einsperrung. Ihre Heimat muß dort angenommen werden, wo ihre Ältern [549] leben oder zuletzt ihren Wohnsitz gehabt haben, oder ist dies unbekannt, wo sie geboren sind.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 549-550.
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