Ärztliche Standes- oder Bezirksvereine

[106] Ärztliche Standes- oder Bezirksvereine, Vereine, welche die gemeinsamen Berufsinteressen der Ärzte vertreten und die Hebung des ärztlichen Standes erstreben sollen. Es gibt davon mehrere Hundert in Deutschland; sie schließen sich hauptsächlich zusammen im Deutschen Ärztevereinsbund und dem Leipziger wirtschaftlichen Verband; neben diesen freien Organisationen bestehen als staatlich anerkannte Vertretungen in den meisten Bundesstaaten die Ärztekammern, deren Mitglieder von den Ärzten gewählt und zu den Sitzungen der Provinzial-Medizinalkollegien und der wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen mit beratender Stimme zugezogen werden und eine der Rechtsanwaltsordnung ähnliche ärztliche Standesordnung erlassen, nach welcher die Ehrengerichte Recht sprechen. Die Mitgliedschaft in ihnen ist in der Regel obligatorisch. – Vgl. Fürst, »Handbuch der sozialen Medizin« (1903 fg.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 106.
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